Abrüstung und Rüstungskontrolle sind wesentliche Elemente einer vorausschauenden Sicherheitspolitik. Sie helfen, Sicherheit zwischen Staaten kooperativ zu organisieren, schaffen Kontakte auf militärischer wie ziviler Ebene und langfristig damit auch ein Mehr an Vertrauen und Berechenbarkeit.
Deutschland setzt sich in Europa und weltweit dafür ein, dass destabilisierende militärische Entwicklungen begrenzt werden und die Verbreitung und Weitergabe von Massenvernichtungswaffen verhindert wird. Handlungsfelder sind hierbei einerseits die konventionelle Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung im euro-atlantischen Raum. Andererseits geht es um globale Regelungen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen – wie der der nukleare Nichtverbreitungsvertrag und das Chemiewaffen- und Biowaffenübereinkommen. Die Bundesregierung setzt sich auch gegen die Verbreitung von Kleinwaffen, für die Verfolgung illegaler Waffenströme und für ein globales Verbot von Antipersonenminen und Streubomben ein. Ein weiteres Ziel ist es, dass sich die Staaten über Maßnahmen zur Minderung der Risiken im Cyber- und Informationsraum verständigen. Hierzu bedarf es auch der Entwicklung neuer Konzepte.
Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung gehören zu den Schwerpunkten deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website des Auswärtigen Amts. Das Verteidigungsministerium und die Bundeswehr unterstützen bei der Entwicklung, Durchführung und Umsetzung von abrüstungs-, rüstungskontrollpolitischen und vertrauensbildenden Maßnahmen. Im Weißbuch 2016 der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr werden Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung als eines der internationalen Handlungsfelder Deutschlands definiert.
Das Thema Rüstungskontrolle und Abrüstung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Auswärtigen Amtes. So ist auch im Deutschen Bundestag der Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ ein Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses. Mit dem Jahresabrüstungsbericht legt die Bundesregierung regelmäßig eine detaillierte Bestandsaufnahme aller deutschen Abrüstungsaktivitäten vor. Das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr unterstützen umfassend bei Entwicklung und Implementierung von Rüstungskontrollmaßnahmen.
Rüstungskontrolle basiert auf und fördert Vertrauen. Ihre vereinbarten Regelungen bedürfen aber der Kontrolle und der Überprüfung durch gegenseitige internationale Inspektionen und Verifikationsmaßnahmen.
Das Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr in Geilenkirchen (ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr) nationale Verifikationsorganisation Deutschlands hat in diesem Zusammenhang einen besonderen Auftrag: Die rund 160 Angehörigen des ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr stellen nach den Vorgaben des Auswärtigen Amtes und unter Führung des Bundesministeriums der Verteidigung die Umsetzung der Rüstungskontrollverträge sicher, die Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Das heißt, sie begleiten ausländische Delegationen, die zur Inspektion nach Deutschland kommen, und inspizieren umgekehrt Militäranlagen der Vertragspartner. Über 20 Verträge und Abkommen im Bereich der internationalen Rüstungskontrolle, Abrüstung, Nichtverbreitung und Vertrauensbildung werden durch das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr praktisch umgesetzt.
Von seinen bisher über 3.000 Einsätzen führte das 1990 eingerichtete ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr etwa zwei Drittel im Ausland durch. Zu jeder Zeit des Jahres sind Angehörige des ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr unterwegs im Einsatz für mehr militärische Transparenz und Sicherheit. Das ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr arbeitet der Bundesregierung auch konzeptionell zur Fortentwicklung von Rüstungskontrollmaßnahmen zu und bildet das Rüstungskontrollpersonal für die Bundeswehr und andere Vertragsstaaten aus. Weitere Details über die Arbeit des ZVBwZentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr gibt es hier.
OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und Vereinte Nationen (VN) sind die wesentlichen internationalen Institutionen, in denen multilaterale Rüstungskontrolle und Abrüstung diskutiert und verhandelt wird.
Das Forum für Sicherheitskooperation (FSKForum für Sicherheitskooperation) ist neben dem Ständigen Rat das zweite Konsultations- und Beschlussgremium der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Beide treten regelmäßig in Wien zusammen. Das 1992 auf dem OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa-Gipfeltreffen von Helsinki geschaffene FSKForum für Sicherheitskooperation widmet sich allen sicherheitspolitischen Fragen und soll zu einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre in politisch-militärischen Fragen beitragen.
Unter dem Dach der OSZEOrganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa wurden das Wiener Dokument (WDWiener Dokument) 2011 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen in Europa, der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSEKonventionelle Streitkräfte in Europa), der Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit sowie der Vertrag über den Offenen Himmel vereinbart. Seit mehreren Jahren wird im FSKForum für Sicherheitskooperation auch die Modernisierung/Weiterentwicklung des Wiener Dokuments 2011 verhandelt. Das FSKForum für Sicherheitskooperation widmet sich zudem der illegalen Verbreitung von Klein- und Leichtwaffen einschließlich tragbarer Luftabwehrsysteme (MANPADSMan Portable Air Defense System) sowie Munition und kontrolliert die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen. Außerdem veranstaltet das Forum ein jährliches Treffen zur Bewertung der Umsetzung aller FSKForum für Sicherheitskooperation-Dokumente und Beschlüsse. Anschließend leitet es die entsprechenden Maßnahmen zur Konfliktprävention und -bewältigung ein. Die jährliche Sicherheitsüberprüfungskonferenz und die FSKForum für Sicherheitskooperation-Plenarsitzungen dienen dem Forum als Plattformen für den Dialog zu wechselnden Themen.
Die VN zählen zu den Hauptakteuren der multilateralen Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung. Wesentliche Foren sind hierbei der 1. Ausschuss der VN-Generalversammlung und die Abrüstungskonferenz (Conference on Disarmament - CDConference of Disarment) in Genf.
Der 1. Ausschuss ist einer von sechs Hauptausschüssen der Generalversammlung und befasst sich mit globalen Abrüstungsfragen und damit verbundenen Herausforderungen der internationalen Sicherheit. Er erarbeitet im Jahr durchschnittlich 50 Resolutionsentwürfe, die er der Generalversammlung zur Entscheidung vorlegt.
Das Bundesministerium der Verteidigung begleitet in enger Kooperation mit dem Auswärtigen Amt kontinuierlich alle eingebrachten Resolutionen, um im Ergebnis national abgestimmte Positionen zu Resolutionsentwürfen einbringen zu können.
Die Genfer Abrüstungskonferenz (CDConference of Disarment), gegründet 1979 mit aktuell 65 Mitgliedsstaaten, ist weltweit das einzige ständig tagende Verhandlungsforum für Verhandlungen über multilaterale Abrüstungsverträge. Die CDConference of Disarment soll sich in Umsetzung der Beschlüsse der 1. VN-Sonder-Generalversammlung von 1978 mit vier Kernthemen befassen:
Umfassende und systematische nukleare Abrüstung,
Wirksame Rüstungskontrolle, Transparenz und Vertrauensbildung sowie eine restriktive Rüstungsexportpolitik bleiben Voraussetzung, Mittel und Grundlage friedlicher Streitbeilegung und Abrüstung. Die technologischen Sprünge und strategischen Entwicklungen verlangen hier ständige Anpassungen.Weißbuch 2016, S. 82